Der Beschuldigte war überdies der Meinung, dass sich die Mieter bereits zu lange das Recht herausgenommen hatten, ihre beiden Fahrzeuge bei lediglich einem gemieteten Parkplatz hintereinander zu parkieren, statt einen zweiten Parkplatz zu mieten und dass H.________ und F.________ nicht berechtigt waren, ihren zum Stockwerkeigentum gehörenden Parkplatz an Dritte zur Benutzung zu überlassen. Diesbezüglich stellte der Beschuldigte bei J.________ in seinem Schreiben vom 18. Mai 2016 aber keine Forderungen, sondern wollte ihn mit der «Pfändung» offiziell nur dazu bewegen, mit dem Bauabschluss vorwärts zu machen.