1183, Z. 10 f.). Trotzdem stellte er dies in seinem Brief in Aussicht und «pfändete» den Parkplatz daraufhin, indem er seine Fahrzeuge entsprechend abstellte. Gemeint war demnach nicht eine Pfändung im rechtlichen Sinne, sondern ein Blockieren bzw. eine Hinderung am Gebrauch (vgl. auch die Fotos, pag. 362 ff.). Der Beschuldigte war überdies der Meinung, dass sich die Mieter bereits zu lange das Recht herausgenommen hatten, ihre beiden Fahrzeuge bei lediglich einem gemieteten Parkplatz hintereinander zu parkieren, statt einen zweiten Parkplatz zu mieten und dass H._____