23 zug auf den Bauabschluss zu bewegen, dies einerseits, damit dem Beschuldigten und seiner Ehefrau kein Mehrzins auf der Hypothek mehr verrechnet würde und andererseits, damit sich so auch der Konflikt in der Q.________ entschärfen würde. J.________ erklärte in diesem Zusammenhang am 1. Oktober 2015 im Verfahren CIV 15 5241, weshalb die Abschlussarbeiten aus seiner Sicht noch nicht hätten beendet werden können.