Die angedrohte «Pfandnahme» sollte gemäss dem besagten Brief so lange dauern, bis der Bauabschluss erledigt wäre. Am 11. Dezember 2015 schrieben der Beschuldigte und seine Ehefrau J.________ bereits sinngemäss, dass ohne den Bauabschluss auch der Konflikt zwischen ihnen und den Eltern/Schwiegereltern sowie «C.________ und E.________» nicht beigelegt werden könne. So sei das parallellaufende Strafverfahren zu Gunsten einer Mediation sistiert worden, wobei es aber unausweichlich sei, dass in derselben Zeit der Bauabschluss und somit der Konflikt zwischen den Parteien gelöst werden könne (pag.