f.): «Trotz zweier eindeutiger Entscheide durch das Regionalgericht […] bist Du im Bezug auf die gerichtliche Vereinbarung vom 25. November 2013, gemäss eindeutigen Aussagen vom für die Bauabrechnung zuständigen Architekten Z.________, noch immer nicht kooperativ und behinderst seine vor der Schlichtungsbehörde am 25. November 2013 vereinbarten Abschlussarbeiten weiterhin. Da uns wegen des fehlenden Bauabschlusses von der AA.________ jährlich rund CHF 2'000.00 zu viel an Hypothekenzinsen verrechnet wird, haben wir uns entschlossen per 1. Juni 2016 den zu Deiner Liegenschaft gehörenden Parkplatz im Wagenschopf bis zum vollendeten Bauabschluss als Pfand (Kompensation der Kosten für den