und X.________ benutzte Parkfeld hinstellte und so verunmöglicht hat, dass Y.________ sein an der Wand stehendes Motorrad, ohne der Gefahr einer Beschädigung des T.________ aus dem Wagenschopf zu manövrieren. Auch das Abstellen des U.________ vor dem mittleren Parkplatz, welches ein Hinausmanövrieren des dort parkierten V.________ von W.________ verunmöglicht hat, wird von A.________ nicht bestritten. Er sagt dazu einfach aus, dass er nie die Absicht gehabt habe, das Motorrad von Y.________ zu blockieren und es jederzeit möglich gewesen wäre ihn zu kontaktieren und seine Fahrzeuge innert Minuten hätten weggestellt werden können.