21 als schwarze Schraffierung genannte und in den angehängten Plänen, pag. 319, zugeordneten reglementarische Sondernutzungsrechte, genannt in Art. 11 des Reglements, pag. 330). Im Plan auf pag. 319 ist Norden an der linken unteren Ecke des DIN-A4 Blattes, d.h. der auf dem Plan oberste Parkplatz, welcher zu R.________-Gbbl Nr. .________ und somit rechtlich dem Beschuldigten und seiner Ehefrau gehört, ist bei korrekter Ausrichtung «am weitesten südlich».