Der Beschuldigte verfasste am 18.05.2016 gemeinsam mit seiner Ehefrau, O.________, ein Schreiben an die Adresse von J.________, in welchem sie diesem gegenüber ankündigten, den Parkplatz im Wagenschopf, der vermeintlich zur Sondernutzungszone von J.________ gehörte, ab 01.06.2016 als Pfand zu nehmen. Sie hielten diesen an, dafür besorgt zu sein, dass seine Mieter den Parkplatz per 01.06.2016 geräumt hätten. Mit diesem Vorgehen beabsichtigten A.________ und O.________, J.________ zum Einlenken bezüglich des langandauernden Streits um das gemeinsame Eigentum an der Liegenschaft Q.________ .________ in .________ I.________ zu bewegen.