Auf Frage, ob der Beschuldigte ihr auch im Zeitraum vom 16. März 2015 bis 2. Mai 2015 den Mittelfinger gezeigt habe antwortete C.________: «Wenn ich mich richtig erinnere, ja. Ich muss aber ehrlich sagen, es ist so viel passiert. Ich weiss einfach, dass er dauernd etwas gemacht hat und mich nicht in Ruhe gelassen hat, solange ich dort oben war» (pag. 1499, Z. 4 ff.). An die Beleidigungen des Beschuldigten gegen F.________ und E.________ könne sie sich schon erinnern. Er habe ihr ganz «wüste» Wörter gesagt (pag. 1499, Z. 10 ff.). «Arschloch» und «dumme Kuh». Ihr habe er «dumme Kuh» gesagt (pag. 1499, Z. 15 f.). Gegenüber E.________ habe sie es auch gehört.