Der Beschuldigte betitelte E.________ als „Lügner“, „faule Sau“, „Vaganten“ und „Idiot“. C.________ steckte er mehrmals den Mittelfinger entgegen. Überdies nannte er sie „dumme Kuh“ und sagte sinngemäss, „wenn seine Frau auch ein so dämliches Lachen hätte wie sie, würde er sich auch vergasen“. F.________ bezeichnete er überdies als „dumme Kuh“ und als „Arschloch“.