437 Z. 183 ff.). Die Position zeichnete er innerhalb des Eingangsbereichs der Wohnung von F.________ und H.________ ein (pag. 442). Auch C.________ zeichnete den Kern der Auseinandersetzung zwischen E.________ und dem Beschuldigten innerhalb des Gebäudes mit einem Kreis in den Eingangsbereich (pag. 470). Schliesslich wurde der Standort des Beschuldigten auch von F.________ innerhalb des Sondernutzungsbereichs eingezeichnet, wobei sie die vier Kreuze kopfüber mit je einem Buchstaben identifizierte («A.________» für den Vornamen des Beschuldigten).