567, Z. 162 ff. und pag. 581). Es ist wenig glaubhaft, wenn er sich in seinen Erstaussagen klar und unter detaillierten Angaben innerhalb der Baute positioniert und später dann aber lediglich am Tor, also ausserhalb, gestanden haben will, wobei sein linker Fuss evtl. auf den linksseitig gelegenen Eingangsbereich seiner Schwiegereltern gelangt sein soll. Die nachträgliche Verschiebung seiner Position, über eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, erscheint als reine Schutzbehauptung. Es ist zudem notorisch, dass die tatnächsten Aussagen regelmässig zuverlässiger sind als jene, welche in späteren Einvernahmen gemacht werden.