567, Z. 163 ff.). Als er E.________ am Pullover genommen habe, sei er kurz in der Sondernutzungszone gewesen. Er habe nur einmal mit dem Fuss dort drin gestanden (pag. 567, Z. 173 ff.). Der Beschuldigte gab auf Nachfrage zu Protokoll, dass man ihm gesagt habe, er habe in der Sondernutzungszone nichts zu suchen (pag. 567, Z. 173 f.). Er habe das Gefühl, dass man über diesen Plan noch einmal sprechen müsse, worauf er im vorgelegten Plan seinen Standort mit einem Kreis genau auf der Grenze am Eingangstorbereich einzeichnete (pag. 567, Z. 162 ff. und pag. 581).