13 «Beim ersten Kontakt mit C.________ und F.________, war es der Gartensitzplatz, welcher den Grundeigentümern gehört. Beim zweiten Kontakt mit E.________, C.________, F.________ und H.________, war es im Zugangsbereich der Wohnung. Dieser befindet sich im ehemaligen Bauerhaus im Eingangsbereich zur mittleren Wohnung, wo die Schwiegereltern wohnen. Auf dem Plan ist dieser Bereich eingezeichnet als Sondernutzungsrecht. Das heisst, dass dies ein Bereich der ihrer Wohnung gehört.» (pag. 27 Z. 128 ff.).