Auf Frage, ob er den Kontakt mit E.________ am 2. Mai 2015 genauer erklären könne gab der Beschuldigte an, dass sich seine Ehefrau auf dem Weg zum Auto umgedreht habe und auf E.________ zugegangen sei. Sie hätten sich verbal ausgetauscht. Er sei auch auf E.________ zugegangen. Als sie voreinander gestanden hätten, habe er einen leichten Schlag mit der linken Hand im Brustbereich erhalten. Er habe den Schlag halbwegs abgewehrt, sei auf E.________ zugegangen und habe ihn mit beiden Händen am Pullover festgehalten (pag. 27, Z. 136 ff.). Dem Beschuldigten wurde anlässlich dieser Befragung auch die folgende offene Frage gestellt: «Wo haben sich die Personen am 02.05.2015 genau befunden?».