So gab sie etwa zu Protokoll, dass er zuerst tätlich angegangen worden sei. Auch zur Frage des Betretens der Sondernutzungszone durch den Beschuldigten machte sie eher ausweichende Angaben («Ein oder zwei Schritte kann sein» [Hervorhebung durch die Kammer], pag. 543, Z. 98). Auf ihre Aussagen kann daher nur bedingt abgestellt werden. Der Beschuldigte wurde am 4. Mai 2015 und somit bereits zwei Tage nach dem Vorfall vom 2. Mai 2015 erstmals polizeilich in diesem Zusammenhang befragt. Auf die offene Frage, was am 2. Mai 2015 genau passiert sei, erklärte er relativ spontan, angeführt von polizeilichen Nachfragen, den Sachverhalt aus seiner Sicht.