_ eingewirkt habe. H.________ gab zwar zu Protokoll, dass sich der Streit langsam gegen den Hauseingang verlagert habe. Er war sich indes nicht mehr sicher, ob sich die beiden Streithähne in den Vorraum begeben haben oder nicht. Seine Aussagen helfen demnach bei der Klärung des Sachverhalts nicht wirklich weiter (pag. 474 ff.). O.________ gab anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme an, dass sie die erste Phase des Streits am 2. Mai 2015 nicht mitbekommen habe und erst ganz am Schluss dazugestossen sei (pag. 542, Z. 57, Z. 75 ff.). Auch sprach sie davon, dass der Beschuldigte E.________ am Pullover gepackt und sie ihn zurückgezogen bzw. zurückgerissen habe,