12 reinkommen dürfe. F.________ habe ihm von Anfang an gesagt, er habe hier nichts zu suchen, es sei ihr Bereich und er solle gehen (pag. 1508, Z. 27 ff.). H.________ konnte zum eigentlichen Kerngeschehen keine bzw. nur wenige Angaben machen. Seine Aussagen sprechen indes gegen einen Komplott gegen den Beschuldigten. H.________ gab nämlich an, dass er die Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und E.________ nur schlecht wahrgenommen habe. Er belastete den Beschuldigten nicht übermässig und gab an, dass er nicht gesehen habe, wie Letzterer auf E.________ eingewirkt habe.