Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte E.________ seine bisherigen Aussagen dahingehend, dass der Beschuldigte mehrfach in den Bereich der Sondernutzungszone gekommen sei (pag. 1507, Z. 4) und sie das Holztor immer wieder zugezogen hätten, bis so auf Spaltbreite. Ca. 3-4 Mal, so oft sei der Beschuldigte auch drin gewesen (pag. 1507, Z. 37 ff.). Auf Frage, weshalb sie nicht einfach in die Wohnung gegangen und abgeschlossen hätten, erklärte E.________, dass sie dies wahrscheinlich gemacht hätten, wenn es noch mehr eskaliert wäre (pag. 1508., Z. 20 ff.). Dem Beschuldigten habe wahrscheinlich jeder mindestens einmal gesagt, dass er nicht