__, dass sie sich in den Eingangsbereich begeben hätten. Er sprach erstmals davon, dass sie das Tor bis auf einen Spalt zugezogen hätten. Der Beschuldigte habe dieses zwei Mal geöffnet, ihn angegriffen und gegen die Wand gedrückt. Er sei dann nach unten gegangen und als er zurückgekehrt sei, habe der Beschuldigte ihn ein drittes Mal angreifen wollen, wobei ihn O.________ zurückgehalten habe (pag. 1175, Z. 7 ff.). Vorgängig habe man dem Beschuldigten mehrmals gesagt, dass er Hausfriedensbruch begangen habe. F.________ habe ihm das mehrmals gesagt (pag. 1175, Z. 21 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte E.__