11 sie noch. Sie seien in diesen Bereich geflüchtet und der Beschuldigte habe auch reinkommen müssen, um auf E.________ loszugehen. Er sei ziemlich weit reingekommen (pag. 1500, 20 ff.). Ihre Schwägerin (F.________) habe dem Beschuldigten sicher mehr als einmal gesagt «das ist unsere Zone und du hast da nichts zu suchen». Möglicherweise habe E.________ ihm dies auch gesagt (pag. 1501, Z. 29 ff.). Auf Frage, ob sie sich erinnern könne, dass der Beschuldigte E.________ an eine Wand gedrückt habe, erklärte sie, dass sie einfach wisse, wie er ihn gepackt habe (pag. 1500, Z. 32).