Sie zeichnete den Ort der Auseinandersetzung im vorgelegten Plan im roten Bereich ein (pag. 466, Z. 148 ff., pag. 470). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie ihre früheren Aussagen und wiederholte, dass E.________ aufgrund des Gebrülls nach oben gekommen sei und sie sich dann in den Eingangsbereich von F.________ und H.________ zurückgezogen hätten. Der Beschuldigte sei dann auf E.________ losgegangen. Daraufhin sei der Beschuldigte weggegangen und anschliessend mit seiner Frau zurückgekehrt. Als er nochmals auf E.________ habe losgehen wollen, habe ihn O.________ abgehalten (pag. 1171, Z. 28 ff.).