, C.________ und teilweise auch O.________ (vgl. nachfolgend). Dass sie gewisse Erinnerungslücken aufweist und nicht mehr alles genau einordnen kann, scheint aufgrund des Zeitablaufs und der Dynamik der Geschehnisse nachvollziehbar. C.________ schilderte den Vorfall vom 2. Mai 2015 ähnlich wie F.________. Sie gestand ebenfalls Erinnerungslücken ein, was – wie hiervor bereits erwähnt – aufgrund des dynamischen Ablauf der Geschehnisse und der zeitlichen Komponente (ihre erste Einvernahme fand erst eineinhalb Jahre nach dem Vorfall statt) nicht erstaunt. C.________ wurde im vorliegenden Verfahren insgesamt drei Mal einvernommen.