Sie habe ihm das auch gesagt, dass er hier nichts zu suchen habe. Sie habe ihm gesagt, dass er nicht hinein zu kommen habe (pag. 1178, Z. 8 ff.). Die Aussagen von F.________ anlässlich der Berufungsverhandlung waren nicht gleich detailliert wie ihre früheren Aussagen. Dies ist allerdings nicht weiter erstaunlich, zumal die Einvernahme gut sechseinhalb Jahre nach dem Vorfall vom 2. Mai 2015