1177, Z. 42 f.). Sie betonte erneut, dass er E.________ am Pullover gepackt und geschüttelt habe (pag. 1177, Z. 43 f.). Dann sei er kurz weg und anschliessend wieder zurückgekommen, wobei er E.________ gepackt und erneut geschüttelt habe. Möglicherweise sei der Beschuldigte noch ein drittes Mal zu ihnen gekommen (pag. 1178, Z. 3 ff.). F.________ wiederholte, dass sie im Eingangsbereich in ihrer Sondernutzungszone gewesen seien und der Beschuldigte diesen Bereich betreten habe. Er sei mit beiden Füssen in diesem Bereich gestanden. Sie habe ihm das auch gesagt, dass er hier nichts zu suchen habe.