_ habe dem Beschuldigten auch gesagt, dass sie im Privatbereich von F.________ und H.________ seien und der Beschuldigte diesen Bereich nicht betreten dürfe (pag. 99 ff.). Im Rahmen der staatsanwaltlichen Einvernahme wiederholte F.________, dass sie im Eingangsbereich gewesen seien, der Beschuldigte in den Raum gekommen sei und dort E.________ angegriffen habe (pag. 496, Z. 161 f.). F.________ zeichnete die Standorte der anwesenden Personen im Zeitpunkt der beschriebenen Handgreiflichkeiten auf dem vorgelegten Grundrissplan ein (pag. 495, Z. 134 ff., pag.