_ hat den Sachverhalt, welcher zum Betreten der Sondernutzungszone durch den Beschuldigten geführt haben soll, in etwa immer gleich geschildert. In ihren handschriftlichen Notizen führte sie aus, dass sie den Beschuldigten wiederholt zum Gehen aufgefordert habe und sich Letzterer im Hausbereich mit E.________ angelegt und diesen am Pullover gepackt habe. Er habe sich befreien können und als E.________ C.________ aufgefordert habe, die Polizei anzurufen, habe der Beschuldigte ihn nochmals angreifen wollen, sei aber dann von O.________ zurückgehalten worden. E.________ habe dem Beschuldigten auch gesagt, dass sie im Privatbereich von F._____