8.4 Vorbemerkungen Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei dem zu beurteilenden Vorfall vom 2. Mai 2015 um ein dynamisches Turbulenzgeschehen handelte. Bei solchen ist angesichts der beschränkten menschlichen Aufnahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit einerseits eine in jeder Beziehung exakte nachträgliche Rekonstruktion der gesamten Abläufe unmöglich, andererseits jedoch auch nicht erforderlich.