3.2 Beweisergänzungen von Amtes wegen Von Amtes wegen wurde der Todesschein (datierend vom 7. Oktober 2021) betreffend H.________ eingeholt (pag. 1429 f., zur Rechtsnachfolge: vgl. Ziff. 2. hiervor). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden ferner ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. Dezember 2021, pag. 1488) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 23. Dezember 2021, pag. 1480 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden sodann C.________, E.________, F.________ und der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 1497 ff.).