1326 ff.). Mit Eingabe vom 7. Mai 2020 teilte die Verteidigung mit, dass die Eingabe des Beschuldigten vom 11. März 2020 als Wiedererwägung der abgewiesenen Beweisanträge zu verstehen sei (pag. 1349 f). Die Straf- und Zivilkläger beantragten daraufhin erneut die Abweisung der gestellten Beweisanträge des Beschuldigten (Eingabe Rechtsanwalt G.________ vom 2. Juni 2020 [pag. 1368 f.]; Eingabe Rechtsanwalt D.________ vom 18. Juni 2020 [pag. 1373 ff.]). Mit Beschluss vom 26. Juni 2020 wurden die Beweisanträge des Beschuldigten (Einvernahme von