4 September 2019; Eingabe Rechtsanwalt G.________ vom 17. September 2021) verzichteten auf die Erhebung einer Anschlussberufung und beantragten im Falle der Nichteinhaltung der fristgemässen Einreichung der Berufungserklärung ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten (pag. 1310 ff., pag. 1319 ff.). Mit Verfügung vom 13. März 2020 wurde dem Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag.