2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Schreiben vom 11. März 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 1211 f.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 25. Juli 2019 (pag. 1216 ff.) und wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. 1274 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 24. August 2019 (zur Frage der Rechtzeitigkeit der Erklärung: vgl. Beschluss vom 17. Februar 2020, pag. 1326 ff.) wurde das erstinstanzliche Urteil vom 4. März 2019 vollumfänglich angefochten (pag. 1283 ff.).