Die Auslagen setzen sich zusammen aus: Entschädigung für Zeugen CHF 40.00 Kanzleiauslagen CHF 200.00 Total CHF 240.00 Total Verfahrenskosten CHF 4'440.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3‘640.00.