Mündlich eröffnet und begründet: - den beiden Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin C.________ Zu eröffnen: - den beiden Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (gemäss Art. 3 Ziff. 12 der Mitteilungsverordung; Urteil mit Begründung; nach Eintritt der Rechtskraft) - dem Veterinärdienst des Kantons Bern (Urteil mit Begründung; nach Eintritt der Rechtskraft)