1. B.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz betreffend die Stute D.________, angeblich begangen in der Zeit von Anfang 2016 bis zum 22. Mai 2017 in E.________ (Gemeinde), H.________ (Adresse), sowie 2. B.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz betreffend den Wallach F.________, angeblich begangen in der Zeit von Anfang 2016 bis zum 25. April 2017 in E.________ (Gemeinde), H.________ (Adresse), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 4‘580.35 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, und