Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 14. August 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz betreffend die Stute D.________, angeblich begangen in der Zeit von Anfang 2016 bis zum 22. Mai 2017 in E.________ (Gemeinde), H.________ (Adresse), sowie