Damit ist für die Kammer klar, dass der gesundheitliche Zustand dem Pferd bis zuletzt ein artgemässes Leben erlaubte. Den richtigen Zeitpunkt zu finden, in dem eine aus Verbundenheit zum Tier leidenschaftlich vorangetriebene Therapie zur Leidenslinderung aus Gründen des Tierwohls abgebrochen und die Euthanasie vollzogen werden muss, ist eine schwierige Gratwanderung. Diese Gratwanderung erklärt wohl auch den zweimaligen Aufschub der Verfügung zur Euthanasie durch den Veterinärdienst, sowie die Relativierungen der Veterinäre ihrer ursprünglichen Euthanasieempfehlungen.