In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Tier im fraglichen Zeitpunkt Schmerzen hatte, und von welcher Intensität diese Schmerzen waren. Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass das Pferd während der angeklagte Zeit zeitweise Schmerzen hatte, in intensiver tierärztlicher Behandlung stand und Schmerzmittel erhielt, diese Schmerzen aber nicht durchgehend waren. Ob das Pferd F.________ in der letzten Lebensphase ein qualitätsvolles Leben leben konnte, beurteilt sich wiederum anhand des Begriffs der Würde des Tieres.