Insbesondere gehört zu Krankheit häufig Schmerz. Die Krankheit kann aber vielfach, wenn nicht geheilt, immerhin soweit eingedämmt und stabilisiert werden, dass ein qualitätsvolles Leben weiterhin möglich ist, allenfalls sogar mit gewissen Schmerzen. Die Würde eines Tieres äussert sich in seiner artgemässen Selbstentfaltung (BOL- LIGER/RICHNER/RÜTTIMANN/STOHNER, Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis, 2. Auflage 2018, S. 57). Was beim Pferd die artgemässe Selbstentfaltung und damit die Tierwürde bedeutet, kann weitgehend der Tierschutzgesetzgebung entnommen werden: