Es ist zusammengefasst sachverhaltsmässig erstellt, dass keine Fachperson unmissverständlich die Empfehlung abgegeben hat, das Pferd F.________ sei aus Gründen des Tierschutzes sofort zu euthanasieren. Neben einer Euthanasie standen bei den Fachleuten auch andere Behandlungsoptionen zur Diskussion.