21 gewillt war, der Aufforderung Folge zu leisten, relativierte die Mitarbeiterin diese Aufforderung während des Besuchs selber, indem sie die Herausgabe der Krankengeschichte des Pferdes verlangte und dafür eine Frist bis zum 15. Mai 2017 setzte. Nach weiteren Abklärungen verfügte der Veterinärdienst am 16. Mai 2017 die umgehende Euthanasie, deren Bestätigung bis spätestens 19. Mai 2017 vorliegen müsse. Er entzog der Verfügung die aufschiebende Wirkung und betonte damit die Dringlichkeit und Unabwendbarkeit der Verfügung.