_ keinem der Beschuldigten zur Euthanasie geraten oder sie gar als dringend notwendig empfohlen hat. Die Kammer stimmt weiter der Verteidigung zu, wenn diese ausführt, dass sämtliche drei Tierärzte ihre Euthanasieempfehlung auch wieder relativiert bzw. revidiert hätten. Keiner der einvernommenen Tierärzte gab an, geäussert zu haben, dass eine Nicht-Euthanasie unverantwortlich sei oder zu übermässigem Leiden des Pferdes führe, und deshalb verlangt zu haben, dass das Pferd von Schmerzen und Leiden erlöst werden müsse (pag. 442 Z. 6 ff.; pag. 444 Z. 1 ff.).