_ in seinem Schreiben an Rechtsanwältin C.________ vom 3. August 2018 (pag. 293), bestritt G.________ in der Zeugeneinvernahme klar, die vom Leiter des Veterinärdienstes festgehaltene Aussage gemacht zu haben: „Ich erinnere mich nicht mehr genau was ich gesagt habe, aber ich habe sicher gesagt, dass sich das Pferd in einem sehr stabilen Zustand befand und kein Anlass bestand das Pferd einzuschläfern“ (pag. 5 Z. 9 ff.). „Nein, dieser Satz, wonach man das Pferd dringend und sofort einschläfern muss, ist wirklich nicht von mir gekommen“. Das Wort „dringend“ habe er sicher nicht gesagt (pag. 5 Z. 20). Wie bereits ausgeführt erachtet die Kammer die Aussagen von Hufschmied G._