20 Laut der Aktennotiz des Leiters des Veterinärdienstes, R.________, hatte der Hufschmied G.________ Kantonstierarzt R.________ am 19. Mai 2017 auf dessen Frage wie folgt geantwortet: „Herr G.________ gibt an, dass er dem Pferd nicht helfen könne. Eine Euthanasie erachtet er als dringend angezeigt. Er gibt an, dass diese am besten an Ort und Stelle erfolgen würde, ohne dass das Pferd erneut transportiert werde“ (pag. 116). Auf Vorhalt des Widerspruchs zwischen dieser Notiz und der schriftlichen Angabe von G.________ in seinem Schreiben an Rechtsanwältin C.__