Empfehlungen klingen eindringlicher („Ja, A.________ wurde die Euthanasie mehrfach von mir wie auch von Kollegen nahegelegt“, … [pag. 104]; und laut der Aktennotiz des Veterinärdienstes: „(…) dass das Pferd nicht mehr therapierbar sei und euthanasiert werden müsse“ [pag. 116]). Seine Empfehlung per E-Mail vom 3. Mai 2017 (die sich nicht in den Akten befindet) stand, wie bei Dr. M.________, im Zusammenhang mit der Frage, ob noch eine Behandlungsoption bestand („Die Empfehlung wurde daher nicht leichtfertig vorgenommen, sondern beruhte auf einer Aussichtslosigkeit der Einschätzung der Situation“; pag. 267 Z. 25 ff.).