262 Z. 5 ff.). Allerdings ist deren Rat nicht immer als tierärztlicher Fachrat zu verstehen, der dem Tierwohl dient. So hat Dr. I.________ die Äusserung „si c’était le mien, je l’endormirais“ ausdrücklich nicht als Tierarzt, sondern als „Pferdebesitzer, Züchter, Tierarzt und Reiter“ abgegeben. Dr. I.________ versteht seine Äusserung als Hinweis, wie er selber in einer vergleichbaren Situation handeln würde. Er betrachtete den Fall von F.________ bereits 2015 als „verloren“ (pag. 256 Z. 12) weil er wusste, dass die Krankheit nicht geheilt werden kann, so dass in seinen Augen weitere Aufwendungen sinnlos wären.