19 A.________ führte glaubhaft aus, dass die Blutwerte von F.________ gut waren und die Krankheit unter Kontrolle war. Somit konnte man mit der Abgabe von Antibiotika aufhören. Ab diesem Punkt könne der Tierarzt nichts mehr machen, dann brauche es einen Hufschmied der weitergeht und sich um die Mechanik kümmere (pag. 440 Z. 13 ff.). Dies bestätigte auch Hufschmied G.________. Die Kammer stellt auf diese Aussagen ab. Diese Arbeitsteilung zwischen Tierarzt und Hufschmied wurde im vorinstanzlichen Urteil nicht gewürdigt.