Er bildet sich zu dieser Krankheit auch in den USA weiter, will sich selber aber nicht als Spezialisten bezeichnen. Er stand zur fraglichen Zeit als Hufschmied in einem Auftragsverhältnis zu den Beklagten, auch aktuell betreut er Pferde der Herren A/B.________. Er steht damit in einem Vertrauensverhältnis zu den Beschuldigten und ist bei seinen Aussagen sicher nicht ganz unabhängig. Seine Aussagen waren aber sehr glaubhaft, indem er z.B. nicht bestritt, dass das Pferd Schmerzen hatte. Er relativierte diese Schmerzen jedoch mit fachlichen Ausführungen. Die Kammer stellt deshalb auf seine Aussagen ab. G.________ erklärte, warum die Fachleute im Umgang mit der Hufrehe uneinig sind.