Ihre Aussagen sind insbesondere deshalb glaubhaft und nachvollziehbar, da sie nicht verleugneten, dass F.________ in der akuten Phase unter Schmerzen litt und dass ihnen die Euthanasie von den Tierärzten nahe gelegt wurde (vgl. pag. 444 Z. 30 ff.). Die Aussagen sowohl von A.________ als auch B.________ waren sachlich, d.h. ohne Übertreibungen, lebensnah und zeigen ihr Bemühen, bis zum Schluss alles richtig zu machen. A.________ gab an, „Wir haben es beobachtet und das Pferd hat Verbesserungen gezeigt. Die Hufrehe ist eine Phasenkrankheit. Wir haben gesehen, dass es dem Pferd besser ging“ (pag. 438 Z. 30 ff.).