16 ff.). Die Frage war aber nicht auf den angeklagten Zeitraum eingegrenzt, und Dr. I.________ hatte das Pferd in diesem Zeitraum auch nicht gesehen. Deshalb ist von der Richtigkeit der Feststellung des Veterinärdienstes am 11. Mai 2017 auszugehen. Es ist unbestritten, dass das Pferd Schmerzmittel erhalten hat. Dr. M.________ antwortete auf die entsprechende Frage: „Ja, die Tiere haben kontinuierlich Schmerzmittel erhalten. Ja, die Symptome haben sich trotz dieser Schmerzmittel gezeigt, natürlich einfach weniger“ (pag. 261 Z. 40 f.).